Vereinssatzung

(vereinsrechtliche Vorschriften und steuerlich notwendige Bestimmungen)


1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 

  • Der Verein führt den Namen "Incolorious Berlin". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz "e.V.";
  • Der Verein hat seinen Sitz in Berlin.
  • Der Verein wurde am  Februar 2015 errichtet.
  • Der Verein folgt demokratischen Grundsätzen und ist politisch, rassisch und konfessionell neutral. Der Verein verurteilt jegliche Form von Diskriminierung und Gewalt, unabhängig davon ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist.
  • Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfjahr.

2 Zweck des Vereins

  • Die Ziele des Vereins nach Gründerversammlung lauten wie folgt:
  1. Der Verein bezweckt die Pflege der Leibesübungen auf breiter Grundlage und die Förderung des Sports als Mittel zur Erhaltung der Gesundheit und als Möglichkeit für Menschen ihr Leistungsvermögen zu erproben;
  2. Der Verein fördert den Leistungssport auf allen Ebenen und widmet sich auch dem Freizeit- und Breitensport;
  3. Aufbau eines wettbewerbsfähigen Turnierteams zum Paintballsport
  4. Pflege des Images für den Paintballsport
  • Der Vereinszweck wird erreicht durch:
  1. das Abhalten von regelmäßigen Trainingsstunden,
  2. die Durchführung eines leistungsorientierten Trainingsbetriebes,
  3. den Aufbau eines umfassenden Trainings- und Übungsprogramms für alle Bereiche, einschließlich des Freizeit- und Breitensports,
  4. die Teilnahme an sportspezifischen und auch übergreifenden Sport- und Vereinsveranstaltungen,
  5. die Beteiligung an Turnieren und Vorführungen, sportlichen Wettkämpfen.